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hallo anna,

ja, ich sehe, was du meinst. wobei man als rechtsverdreher sicherlich auch darüber streiten kann, ob das lottospielen per e-post-brief als "einführung eines neuen glücksspielangebots" angesehen werden kann. ferner wird zwar ergänzt, dass "neuen glücksspielangeboten die einführung neuer oder die erhebliche erweiterung bestehender vertriebswege gleichsteht", aber vermutlich kann ein anwalt auch über die formulierung "erhebliche erweiterung" einen aufsatz verfassen, der im beanstandeten vorgang keinerlei verwerflichkeit erkennen lässt.
aber ich sehe es doch richtig, dass der fachverband lediglich zu unterrichten ist, aber keinerlei befugnisse hat, tatsächlich einfluss auf die einführung neuer glücksspielangebote zu nehmen, oder?



Gepostet am 06.02.2011 um 09:42 von:
Benutzer: bandick
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