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Hallo,

leider bekomme ich die Datei nicht geöffnet. Aber die Begriffe Urproduktion - Gewerbe werfen bei mir wieder die Frage nach der Direktvermarktung "ab Hof" auf.

Gerade jetzt zur Spargel- und Erdbeerzeit schlagen diverse Händler ihre "Zelte" (oder auch große rot/grüne Kunststofferdbeeren) fernab ihrer Urproduktion auf. Da hier nicht mehr von einem Verkauf ab Hof gesprochen werden kann, stellt sich mir die Frage, ob es sich noch um Urproduktion oder um ein Gewerbe handelt.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig aus dem Jahre 2000 betreibt ein Landwirt schon deshalb ein Gewerbe, weil er seine Produkte nicht nur vor Ort, sondern auch an saisonalen Verkaufsständen, die er regelmäßig beliefert, verkaufen lässt. Das Gericht ging im vorliegenden Fall davon aus, dass zwischen der Produktion und dem Verkauf kein unmittelbarer Zusammenhang mehr besteht, da die Gewinnung der Produkte an verschiedenen Orten erfolgt und diese erst zu den Verkaufsstellen verbracht werden müssen.

Da die Vermarktung der Urproduktion von Jahr zu Jahr immer größere Ausmaße annimmt und dem Spargel und den Erdbeeren bald die Kirschen, Aprikosen, Äpfel etc. folgen, interessiert mich die Verfahrensweise in anderen Gewerbeämtern.

Danke und viele Grüße aus der sich langsam erwärmenden Rosenstadt

A. Abicht



Gepostet am 06.06.2006 um 17:41 von:
Benutzer: Rosenstadt
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