Forum-Gewerberecht
» Was es bei ebay so gibt ! «
Dann gibt es keine Verlängerung.
Geldstrafen etc. sind nicht Sache der Prüfer, sondern der Ordnungsbehörden.
Gepostet am 04.02.2011 um 10:52 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57153#post57153
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