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Was passiert denn eigentlich, wenn ein TÜV-Sachverständiger bei so einem Gerät eine Abweichung von der zugelassenen Bauart feststellt (z.B. eine nicht zugelassene Software-Version)? Es wird sicherlich keine Plakette geben, aber was geschieht dann mit dem Gerät? Droht außerdem eine Geldstrafe?



Gepostet am 04.02.2011 um 10:30 von:
Benutzer: k.osdorf
Der Original-Beitrag :
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