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[quote][i]Original von dieter116[/i]
Steht doch aber so im BMWI Bericht 6.3 (13).[/quote]

Für mich sind die Ausführungen auf S. 80 des BMWi Berichtes relevant.



Außerdem:
Mit dieser "Neudefinition" des Spiels:

1) Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
2) Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
3) Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden (damit entfällt die Vorglühfunktion; ein Umbuchen von Geld in Punkte findet nicht mehr statt; es gibt in diesem Bereich keine Punkte mehr.).
4) Im Bereich der gewonnenen Punkte können die bisherigen Funktionen des GSG (z.B. Autostart und höherer Spieleinsatz) genutzt werden. Gewonnene Punkte werden auf den Punktspeicher gebucht.
5) Werden gewonnene Punkte in Geld umgebucht, erfolgt eine sofortige Auszahlung des Betrages, der 10 € überschreitet.
6) Mit dem Restbetrag des Geldspeichers (=10 €) kann man wieder, wie unter Nr. 1 dargestellt, spielen.
7) Weiter möglich:
Bei der Spielpause erfolgt Zwangsumbuchung der gewonnenen Punkte auf den Geldspeicher und vollständige Auszahlung.

benötigen wird diese Spielerkarte nicht mehr.

Schon die Bespielung von 2 GSG gleichzeitig erscheint mir schwierig.
Die Bespielung von noch mehr GSG gleichzeitig dürfte nicht mehr funktionieren.


Grüße



Gepostet am 03.02.2011 um 13:24 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57096#post57096


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