Forum-Gewerberecht

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Die "spielerbezogenen Verlustbegrenzungen" sollen nicht durch die Verwendung dieser (angedachten) Karte als "Plastikgeld" realisiert werden.

§ 13 Abs. I Nr. 7 SpielV steht nicht zur Disposition.

Grüße



Gepostet am 02.02.2011 um 08:03 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57011#post57011


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