Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von pef024 [/i]...muss jmd der eine Reisegewerbe anmeldet auch immer nach §14 sein Gewerbe anmelden? [/quote]
In aller Regel nicht, § 14 gehört zum Titel II der GewO und betrifft damit das stehende Gewerbe. Allerdings ist § 55c zu beachten. Danach könnte eine [u]Anzeigepflicht[/u] vorliegen, wenn es sich um eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit gem. § 55a Nr.9 GewO handeln würde. Wie gesagt, alles eine Frage des Einzelfalls und schwierig abzugrenzen.

Sofern die zuständige Behörde aber bereits eine RGK ausgestellt hat, dürfte eine zusätzliche Anmelde- bzw. Anzeigepflicht ausgeschlossen sein.



Gepostet am 02.02.2011 um 07:53 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57009#post57009


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