Forum-Gewerberecht

» Sozialkonzept für das gewerbliche Spiel in Spiel- und Gaststätten «

Hallo zusammen,

passend zur Diskussion zu den Anstrengungen und Maßnahmen, um problematische Spieler "an die Hand zu nehmen" - Zitat Ende -
hole ich das Zhema nach vorne.


Im Übrigen wurden bereits viele Soziologen von der Branche mit dem Thema beschäftigt und zeigten da oft sehr sonderbare Definitionen und Auffassungen, - nicht einmal die Juristische Einordnung funktionierte- und trotzdem bekamen Dissertationen gute Noten von Prof., die später mit Unterstützung der Branche Erlebniswelten-Bücher schrieben.



[URL]https://eldorado.tu-dortmund.de/bitstream/2003/22842/1/Dissertation.pd
f[/URL]


2.4.1 Juristische Einordnung und Verbreitung der „Unterhaltungsautomaten
mit Gewinnmöglichkeit“
Juristisch fallen die zur Debatte stehenden Automaten nicht unter den Begriff der
Glücksspielgeräte, sondern unter den der Unterhaltungsautomaten mit
Gewinnmöglichkeit; als Grundlage dessen bestehen juristische Unterscheidungen
zwischen Glücksspiel und Zufallsspiel, wobei der spezifische Charakter beider Arten
des Spiels über die zu erwartenden Gewinne bzw. Verluste auf Seiten der Spieler
definiert wird.34

34 § 284 StGB, siehe auch VDAI Spielverordnung in der Praxis 1998, S. 3 f.




[URL]http://www.hitzler-soziologie.de/Projekte/Spielhallen.htm[/URL]



Gepostet am 02.02.2011 um 07:02 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=57008#post57008


Beitrags-Print by Breuer76