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» Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund! «

Danke schonmal für die zügigen Antworten...
Ich habe dem Herrn der dieses Fahrradkaffee betreibt mal eine E-Mail geschickt und postwendend eine Antwort bekommen. Er hat ein Reisegewerbe angemeldet!
Nach welchen § usw. weiß ich nun nicht...muss jmd der eine Reisegewerbe anmeldet auch immer nach §14 sein Gewerbe anmelden?
PS.: Das Fahrradkaffe hat sogar eine eigene Hompegae für Interssierte einfach mal nach Kaffeefreund googeln...
Beste Grüße!



Gepostet am 01.02.2011 um 13:06 von:
Benutzer: pef024
Der Original-Beitrag :
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