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» Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund! «

Das ist eine ziemlich schwierige Frage. Einerseits ist für das Reisegewerbe die Mobilität typisch, unser Kaffee-Mensch steht aber immer am gleichen Ort. Andererseits gibt´s für das stehende Gewerbe ja auch bestimmte räumliche Mindestanforderungen, die wir z.B. bei unseren Goldankäufern, die sich in Solarien oder Reisebüros vorübergehend einnisten, seither nicht anerkennen.

Leider kommt´s wohl mal wieder "auf den Einzelfall" an. Landmann-Rohmer (§ 55 Rdnr. 46) bezieht sich auf Entscheidungen des VG Köln und des VG Berlin, wonach eher ein Reisegewerbe vorliegt, wenn Verkaufsstellen morgens auf- und abends wieder abgebaut werden [u]und[/u] nicht auf stationäre Versorgungsleitungen angewiesen sind. Alleine das zeitweise Verschwinden drücke dann schon die für das Reisegewerbe typische Mobilität aus. Demnach kann zwar die an Stromleitungen angehängte Softeismaschine eine feste Verkaufsstelle sein. Andererseits ist der stundenweise Warenverkauf von einem Klapptisch, Handkarren oder wohl auch einem Fahrrad eher als Reisegewerbe einzustufen. Vorliegend könnte also ausmachen, ob der Kaffee aus Thermoskannen verabreicht wird oder ob Stromleitungen zum Kaffeekochen vor Ort verlegt werden.



Gepostet am 01.02.2011 um 07:57 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
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