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Hallo Dieter,

diese "Testphasen" sollten doch mal durch die zuständige Polizeidienststelle überprüft werden.

Daher wäre es sinnvoll eine "Mitteilung" bei der Glücksspielsachbearbeitung im PP Köln ( die sind für Leverkusen zuständig) zu senden.

Gruß
Meike



Gepostet am 01.02.2011 um 07:13 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=56971#post56971


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