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» Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund! «

Moin Herr Kuckuck, Gruß nach Bremen,

wenn das mit der Niederlassung denn so einfach wäre...

Leider gibt der Ausgangssachverhalt keine genaueren Details zum Verhalten des Kaffeefreundes.

Wenn er aber immer wieder an derselben Stelle steht (egal ob Privatgarten oder öffentl. Verkehrsraum) und das für, sagen wir, den ganzen Tag, dann liegt kein Reisegewerbe vor, dann steht er. Ob er dann nur Kaffee zum Mitnehmen oder andere Lebensmittel verkauft ist ebenfalls zweitrangig.

Reisegewerbe ist nun mal dazu "verdammt" in Bewegung zu bleiben. Bei uns haben alle Wurstverkäufer, Obsthändler usw, die ein oder mehrmals die Woche den ganzen Tag an der gleichen Stelle stehen, ein stehendes Gewerbe angemeldet. Das ist dann z.B. eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle.

Gruß J. Simon



Gepostet am 01.02.2011 um 06:49 von:
Benutzer: J. Simon
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