Forum-Gewerberecht

» Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund! «

Lieber Kaffeefreund,

Da der Kaffee vom Fahrrad verkauft wird, handelt es sich nicht um eine Niederlassung, Der Kaffee wird also außerhalb der Niederlassung verkauft.
Auch wenn der Verkäufer öfters am selben Platz steht ist es noch lange kein stehendes Gewerbe.
Wichtig ist, dass er den Kaffee auf einem Privat Geländer verkauft, weil es sonst manchmal langer bürokratischer Wege bedarf und einen Blick in die zB Innenstadtsatzung sehr wichtig ist.

Würde man ganz großzügig den Kaffee zum alltäglichen Bedarf zählen oder sogar zum Vertrieb selbstgewonnener Erzeugnisse (§55a) könnte der Kaffee Verkäufer ohne Reisegewerbekarte auskommen. Nur leider wird er den Kaffee hier nicht selbst angebaut haben. Obst Gemüse und anderes wäre auch von der Reisegewerbekartenpflicht befreit.

Schenkt der Kaffeefreund seinen Kaffee in seiner Gemeinde oder der seines Lebensmittelpunkts oder der seiner Niederlassung aus und zählt die gemeinde unter 10000 Einwohner würde hier auch keinen Reisegewerbekarte notwendig sein.

Eine einfache Gewerbeanzeige seines Reisegewerbes sollte ausreichen und auch die Kosten sehr gering halten.

Solange keine vernünftigen Formulare für eine gewerbeanzeige des RGWs vorrätig sind, sollte der Anmelder sein "Formular" selbst gestalten.
Meine Empfehlung ist, den verkauf von Getränke oin verschlossenen Behältnissen dazu zu nehmen. So kann er auch auf andern Plätzen Getränke verkaufen.

Zum Glück gibt es keine Kaffekammer.

Viel Glück

Jonas Kuckuk



Gepostet am 31.01.2011 um 16:41 von:
Benutzer: jonas kuckuk
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