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» Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund! «

Hallo,

wenn er immer an derselben Stelle steht, dann ist es durchaus als stehendes Gewerbe anzusehen, für das er m.E. eine Gewerbeanzeige erstatten muss. Wenn er den Kaffee zu mitnehmen und nicht zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft, dann liegt auch kein Gaststättengewerbe vor.

MfG J. Simon



Gepostet am 31.01.2011 um 08:01 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
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