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Hallo Kay,

"bluten" müssen ja auch die Familienangehörigen, die in den Statistiken gar nicht erfasst werden.


Hallo bandick,

muss es für den Staat einen Unterschied machen, ob 400.000 Menschen diagonstiziert pathologisch süchtig sind oder "nur" diagnostizierte "Problemspieler" sind?

Muss man erst eine bestimmte "Anzahl in der Gesamtbevölkerung" erreichen, dass A, B oder C Handlungsbedarf sieht?

Ab welchem Prozentsatz wäre das dann?

Wenn Herr Gauselmann in der Eröffnungsrede zur IMA 2011 sagt:

".. In der Tat müssen unsere Mitarbeiter gefeit sein, wenn sie mit solchen Menschen, die effektiv übertreiben, in Verbindung kommen in den Spielstätten. Wir haben mit der deutschen Caritas eine Vereinbarung getroffen, dass alle leitenden Persönlichkeiten in den Spielstätten geschult werden, um in Zukunft, solche zu erkennen.
Und Sie können sich heute schon ausrechnen, wenn die Diskussion so bleibt, dann werden 90% aller Problemleutchen, die sich melden von uns kommen."


Dann ist doch sehr bezeichnend, dass er von "Problemleutchen" spricht und Führungspersonal beschulen lässt anstatt einfach seine Kundenbindungssysteme, die zudem in großer Zahl gegen §9 SpielV verstoßen, abzuschaffen.

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Welche Studie befasst sich denn mit dem "Anfüttern" durch die Glücksspielanbieter?


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Im Übrigen wurden diese Verstösse gegen §9 SpielV von der Strudie von Prof. Dr. Bühringer überhaupt nicht erfasst, da die Checkliste, die er nutzte, diesen § gar nicht erfasste.


Daher benötigen wir sicherlich nicht noch mehr derartig handwerklich schlechter Studien für irgendwelche bundesweiten Hochrechnung.

Eine Abfrage bei den unabhängigen Praktikern ( Kommune + Polizei) vor Ort wäre sicherlich aufschlußreicher.


Gruß
Meike



Gepostet am 31.01.2011 um 07:06 von:
Benutzer: Meike
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