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» Gaststätte im Reisegewerbe - Der Kaffefreund! «

Hallo bin neu und eher ein Laie auf dem Gebiet und hab deshalb auch direkt mal ein paar Fragen:
Wir haben uns an der Uni mit dem sog. "Kaffeefreund" (gibt es echt in Müster) beschäftigt...kurz gesagt : Ein Mann verkauft vom Fahrrad aus Kaffee (to go).Er steht jedoch immer auf dem selben Platz (privates Gelände einer Kirchengemeinde). Somit handelt es sich nicht um ein stehendes Gewerbe und nicht um eine Gaststätte bin ich soweit richtig? Aber wie schaut es aus mit Reisegewerbe? Ist dies nach § 55 Abs. 9 eine reisegwerbekartenfreie Tätigkeit? Muss er überhaupt irgendwas anmelden. Meinem Erachten nach ist noch nicht einmal eine Gewerbeanmeldung notwendig oder? Muss er dies tuen oder kann er es machen?

Hab mich hier mal ein bischen eingelesen aber dank neuer Reformen usw. bin ich nicht eindeutig zu einer Lösung gekommen.
Um schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar! MFG, Peter



Gepostet am 30.01.2011 um 14:02 von:
Benutzer: pef024
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