Forum-Gewerberecht

» 12.04.10 Löwen und funworld gehen getrennte Wege «

Hallo Gerrit,

fast ein Jahr, nachdem bei Dir die Alarmglocken klingelten, gibt es zu dem Touch2web-Terminals nun eine Information der Bezirksregierung Köln, wonach eine Aufstellung in Bars, Cafés oder Internet-Cafés nicht zulässig ist nach § 33 d GewO, § 4 SpielV, denn die Geräte ermöglichen einen Internetzugriff "wo es möglich ist, neben Geschicklichkeitsspielen auch Glücksspiele gegen Entgelt zu tätigen".

Nun, bei dieser Formulierung frage ich mich, warum gegen die vielen Wettterminals und Internet-Terminals und Internet-PC nicht auf Grund dieser Rechtsgrundlage vorgegangen werden kann, mit denenen man sich ja auch problemlos an Glücksspiele gegen Entgelt beteiligen kann, von Sportwetten bis Onlinepoker.

Übrigens:

"Im Herbst 2010 hat das Unternehmen die Funworld AG gekauft, einen margenstarken Technologieanbieter von Online-Unterhaltungsspielen, bei denen Spieler auf rund 10.000 europaweit vernetzten Online-Terminals bzw. im Web gegeneinander antreten. Für private und staatliche Anbieter von Sportwetten und Pokerspielen ist funworld darüber hinaus ein wichtiger Lieferant von Vernetzungssoftware und ein sicherer, zentraler Anbieter für die Abrechnung."

Quelle: [url=http://www.quanmax.ag/]http://www.quanmax.ag/[/url]

Gruß

Kay



Gepostet am 25.01.2011 um 09:58 von:
Benutzer: Kay Löffler
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