Forum-Gewerberecht

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 Moin   Kollege Böhm,

noch ein, zwei Ergänzungen zu den zutreffenden Ausführungen des Kollegen Walsrode.

Wegen der Unterrrichtung für Bewachungsgewerbetreibende sollte sich Ihr Kunde an eine der vielen IHK'en im Bundesgebiet wenden.
Unter Umständen werden die beiden Unterrichtungen auch als Module angeboten, so dass Ihr Kunde 'nur noch an einer 40-stündige Aufbau-Unterrichtung mit den speziellen Themen für Gewerbetreibende teilnehmen muss.

[U]Aber Vorsicht![/U]
Je nach Einsatzbereich kann die Unterrichtung (egal ob selbständig oder angestellt) nicht ausreichen.

Für
1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
2. Schutz vor Ladendieben,
3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
benötigt [U]jede[/U] Wachperson, die diese Tätigkeit ausübt (also auch der Unternehmer), den Nachweis einer erfolgreichen Sachkundeprüfung (Ersatzqualifikationen sind möglich).

Im Zweifel akzeptiere ich eher eine Sachkundeprüfung (oder vergleichbare Qualifikationen) als eine 80-stündige Unterrichtung für Bewachungsgewerbetreibende.

Sie sollten den Kandidaten mal auf den Zahn fühlen, welche Tätigkeiten er konkret ausüben möchte.

Grüße aus Nordhessen



Gepostet am 24.01.2011 um 15:34 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
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