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Hallo.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Bei mir hat jemand ein Gewerbe mit der Tätigkeit "Sicherheitsdienst (Security)" angemeldet und mir gleichzeit eine Bescheinigung der IHK nach § 34a GewO vorgelegt. Diese ist jedoch nur als [U]Unselbstständiger[/U] gültig.

Also hierzu meine Frage:
Zählt die angemeldete Tätigkeit zum Bereich des 34a GewO, und wenn ja, muss die Bescheinigung neu ausgestellt werden oder reicht hier eine Erweiterung?

 Danke   im Voraus



Gepostet am 24.01.2011 um 10:53 von:
Benutzer: M. Böhm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=56606#post56606


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