Forum-Gewerberecht
» Security = Bewachungsgewerbe? «
Hallo.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Bei mir hat jemand ein Gewerbe mit der Tätigkeit "Sicherheitsdienst (Security)" angemeldet und mir gleichzeit eine Bescheinigung der IHK nach § 34a GewO vorgelegt. Diese ist jedoch nur als [U]Unselbstständiger[/U] gültig.
Also hierzu meine Frage:
Zählt die angemeldete Tätigkeit zum Bereich des 34a GewO, und wenn ja, muss die Bescheinigung neu ausgestellt werden oder reicht hier eine Erweiterung?
im Voraus
Gepostet am 24.01.2011 um 10:53 von:
Benutzer: M. Böhm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=56606#post56606
Beitrags-Print by Breuer76