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» BT-DRS 17/4259 vom 15. 12. 2010 «

wie lächerlich ist denn bitte die sogenannte antwort der bundesregierung auf die gestellten fragen? soll das ein schlechter scherz sein? wenn ich (wenn man sie denn tatsächlich so nennen möchte) mal zitieren darf:

frage:
2. mit welchen maßnahmen will die bundesregierung das angebot im bereich
glücksspiel reduzieren, und wie sieht der zeitplan hierfür aus?

antwort:
zuständig für die regulierung des glücksspiels, das lotterien, sportwetten sowie
spielbanken umfasst, sind die länder. [...] der bund ist an der novellierung des glückspielstaatsvertrags nicht beteiligt.

frage:
inwieweit und mit welchen forderungen setzt sich die bundesregierung
gegenüber den ländern dafür ein, dass der neue glücksspielstaatsvertrag
eine stärkung der prävention von glücksspielsucht bringt?

antwort:
[...] auch die regelung eines rauch- und alkoholverbots
in casinos oder spielhallen fällt in die zuständigkeit der länder.

frage:
inwiefern würde eine weitere zulassung privater anbieter im glücksspielmarkt
nach einschätzung der bundesregierung die im urteil des europäischen
gerichtshofs zum geltenden glücksspielstaatsvertrag bemängelten
kohärenz der suchtbekämpfung als voraussetzungeines staatlichen
monopols sogar noch verstärken (bitte mit begründung)?

antwort:
die Frage der eu-rechtmäßigkeit eines staatlichen monopols bei weiterer
zulassung privater anbieter im glücksspielmarkt lässt sich nicht in allgemeiner
form beantworten. [...]

frage:
welche erkenntnisse hat die bundesregierung über die im jahresbericht
2009 vom fachbeirat glücksspielsucht geschilderte zusammenarbeit
staatlicher anbieter mit illegalen glücksspielanbietern, zum beispiel bei
internationalen pokerturnieren?

antwort:
die bundesregierung hat hierzu keine erkenntnisse. zuständig für die regulierung des glücksspiels sind die länder.

frage:
inwieweit unterstützt die bundesregierung eine auf alle hochrisikohaften
glücksspielsegmente bezogene und länderübergreifend kontrollierbare
sperrdatei (bitte mit begründung)?

antwort:
es handelt sich um eine angelegenheit in der zuständigkeit der länder [...].

frage:
welche position hat die bundesregierung zu testkäufen von jugendlichen
im glücksspielbereich (bitte mit begründung)?

antwort:
die kontrolle des jugendschutzes obliegt den lokalen ordnungsbehörden. [...]

etc.pp.

jetzt mal ganz im ernst? wollen die uns verkackeiern??? wenn nach der position gefragt wird, was die testkäufe von jugendlichen im glücksspielbereich angeht, dann kann es doch nicht zuviel verlangt sein, eine entsprechende stellungnahme abzugeben - oder eben zu schweigen. aber in einem 12-seitigen dokument in 42 fragen immer bloß auf andere zu verweisen, ist ja wohl das lächerlichste armutszeugnis, dass mir je untergekommen ist. viel peinlicher geht es ja wohl wirklich nicht mehr.



Gepostet am 20.01.2011 um 16:04 von:
Benutzer: bandick
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=56462#post56462


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