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Hallo,

[B]endlich - Klarheit ???[/B]

Für mich stellt sich grundsätzlichdie Frage :
ob der §6a z.B der SpielVO und die jetzt erweiterte Auffassung der VerwaltungsVO überhaupt rechtlich einwandfrei in Ordnung ist ?
In den §§ 33c,33d,33i werden ausschließlich Geräte mit Gewinnmöglichkeit beschrieben ?
Kann eine VerwaltungsVO ein bestehendes Gesetz weiter einengen ?

endlich Klarheit ? [B]Ich habe so meine Zweifel[/B].

Gruß
Peter



Gepostet am 01.06.2006 um 11:12 von:
Benutzer: ASS-Automaten
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5641#post5641


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