Forum-Gewerberecht
» Briefkastengewerbe? «
Das finde ich ja jetzt ziemlich spannend, weil ich im vergangenen Jahr eine Firma in einem Gewerbegebiet gesucht und dann einen Briefkasten entdeckt habe, der die Post für ganze fünf weitere Firmen (alle mit gleichem Sitz beim Handelsregister angemeldet) aufnehmen soll.
In diesem konkreten Fall gehe ich dann wie weiter vor? Zumal ich für die Entgegennahme bzw. Behandlung der Gewerbeanzeige (da Landkreis) nicht zuständig bin. Aus reinem Bauchgefühl heraus würde ich hier natürlich Gewerberecht vom Gesellschaftsrecht trennen wollen und dem Amtsgericht meine Feststellung kurz mitteilen. Wie sollte dann die örtliche Gewerbebehörde vorgehen (oder habe ich hier etwas wieter oben überlesen?) ?
Grüße aus Mittelhessen
Gepostet am 19.01.2011 um 12:08 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=56363#post56363
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