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Hallo aus Schwentinental,

so wie es der Kollege Bettermann schon richtig ausgeführt hat, ist der Begriff der Niederlassung in § 42 GewO ist durch einen neuen Niederlassungsbegriff in [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__4.html]§ 4 Abs. 3 GewO[/URL] ersetzt worden, der sich an der Definition des Artikels 4 Nr. 5 EU-DLR (und Nr. 37) orientiert.

In der DRS BR 284/09 wir ausdrücklich auf Seite 24 letzter Satz erwähnt, [I]dass ein bloßer Briefkasten keine Niederlassung begründet.[/I]



Gepostet am 19.01.2011 um 08:36 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=56341#post56341


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