Forum-Gewerberecht

» Wo steht das „Deutsches Glücksspiel zum Jahresende 2010“? «

man weiß ja auch tatsächlich gar nicht mehr, wo man eigentlich anfangen soll, wenn man mal versucht, das ganze aufzurollen. der maßstab der "vollständigen konsistenz der rechtlichen und tatsächlichen monopolausgestaltung" (nn. 24- ba s. 10) dürfte jedenfalls gründlich verfehlt worden sein.
die politik behauptet zwar, dass es keinerlei defizite gebe, doch dass die realität gänzlich anders aussieht, muss man auch niemandem erzählen, der sich ein kleines bisschen damit auseinandergesetzt hat - das belegen ja schon alleine die vielzahl der gerichtlich festgestellten verstöße gegen den glüstv. los geht es ja schon damit, dass sich ja noch nicht einmal die staatlichen lottogesellschaften an die gesetzlichen vorgaben halten, stichwort unzulässige werbung.

selbst das hessische innenministerium ist ja auf einhaltung des glüstv verklagt worden, weil dieses entgegen den vorschriften des glücksspielstaatsvertrages das lottospielen per e-brief im internet genehmigt hat - und dabei ist es eigentlich aufgabe des ministeriums, mit der ihr nachgeordneten landeseigenen behörde für dieeinhaltung des glüstv zu sorgen. das ist schon mehr als nur peinlich.

nicht zu reden davon, dass die lottogesellschaften minderjährigen nach wie vor die teilnahme am glücksspiel ermöglichen, wie aus mehreren wissenschaftlichen untersuchungen und gerichtsurteilen hervorgeht.

insofern stimme ich dir absolut zu, anders, dass nach wie vor eine verfassungs- und gemeinschaftswidrige rechtslage besteht. aber ich sehe leider auch nicht, dass sich daran in naher zukunft etwas ändern wird.



Gepostet am 17.01.2011 um 16:59 von:
Benutzer: bandick
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