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» Sachverständiger meldet sich: Die TR 4.1 Umstellung: Gesetzlich oder "Freiwillig"? «
Hallo novocheatr,
ich habe das Thema nochmal nach vorne geholt, damit ich es zu Deiner Frage nicht wiederholen muss.
Um es noch einmal ganz klar zu sagen:
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung der Aufsteller,
dass diese ein Software-update durchführen,
wenn die Bauartzulassung nicht zurückgenommen wurde.
Bis heute wurde keine einzige Rücknahme einer Bauartzulassung von der PtB veröffentlicht!
Gruß
Meike
Gepostet am 13.01.2011 um 05:07 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=56109#post56109
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