Forum-Gewerberecht

» abhängige oder nicht abhängige Tätigkeit?!? «

Als Krankenkassen-Mitarbeiter kann ich natürlich die gewerberechtliche Seite nicht mit Sicherheit beurteilen. Ich denke aber, wo sozialversicherungsrechtlich auf eine selbständige Tätigkeit abgestellt wird, dürfte dies zumindest in den meisten Fällen auch gewerberechtlich gelten.

Maßgebend dürften aber die Gesamtumstände sein, die sich wohl nur nach Einzelfallprüfung ermitteln lassen.

Der „Mindestumsatz“ war nur ein Beispiel von vielen möglichen. Auch mit einem Mindestumsatz würde hier nicht automatisch ein Arbeitnehmerstatus erreicht. Dieser könnte ja zB lächerlich niedrig sein. Gibt es einen Arbeitsvertrag ?  Lesen  

Man stelle sich vereinfacht vor: Würde ein vergleichbar beschäftigter Angestellter zu diesen Bedin-gungen seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen ? Ist das Entgelt oder das erzielte Einkommen orts-üblich und angemessen ?

Grundsätzlich gilt: (Ausnahmen sind immer möglich):

Wer Art, Umfang, und Zeit seiner Tätigkeit im Wesentlichen selbst bestimmen kann, (so wie offen-sichtlich hier), ist kein Arbeitnehmer und somit selbständig, zumindest aus der Sicht der Sozialversi-cherung. Ob damit dann in jedem Fall die Pflicht einhergeht, ein Gewerbe anzumelden, weiß ich nicht.

So wie es hier aussieht: 1) Ich arbeite in meine eigene Tasche 2) Keiner schreibt mir vor, wie viel Umsatz ich machen muss 3) Ich kann die Arbeitszeit selbst gestalten und bestimmen 4) Mache ich keinen Umsatz, so bin ich nicht durch ein festes Gehalt abgesichert, sondern habe „Verlust“, trage also ein wirtschaftliches „Unternehmerrisiko“.

Alles eindeutige Merkmale einer Selbständigkeit. Ich glaube, der Steuerberater hat Recht.



Gepostet am 10.01.2011 um 14:06 von:
Benutzer: farbratte
Der Original-Beitrag :
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