Forum-Gewerberecht

» Gewerbeabmeldung v. A. w. wg. Untersagung nach HWO «

Hallo im Forum,

die Handwerkskammer informierte mich über einen Gewerbetreibenden, der trotz fehlender Handwerkskarte der bei mir angemeldeten Tätigkeit nachgeht. Trotz mehrmaliger Aufforderungen seitens der HWK hat die betreffende Person keinen Antrag auf Eintrag in die Handwerksrolle eingereicht.

Kann ich das Gewerbe von Amts wegen abmelden, weil die Tätigkeit ja ohne Handwerkskarte nicht ausgeübt werden darf? Wenn das nicht möglich ist, gibt es seitens meines Gewerbeamtes (welches "nur" die Gewerbeanzeige aufnimmt und bescheinigt) Möglichkeiten einzugreifen?

Ich erklärte der Sachbearbeiterin, dass ich das Gewerbe von Amts wegen abmelden würde, bin mir da aber jetzt nicht mehr so sicher, ob das rechtens ist    .

 Danke   schon mal vorab für die Rückmeldungen.

Gruß aus Meine



Gepostet am 06.01.2011 um 11:27 von:
Benutzer: tipi1804
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55884#post55884


Beitrags-Print by Breuer76