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Hallo Forum,

Ich habe gerade mit über 30 reisende Gesellen , Handwerkern auf Walz, die Frage besprochen, welche Behörde für die Wandergesellen zuständig sind um ihr Reisegewerbe anzuzeigen oder anzumelden. Da Wandergesellen aufgrund der Bannmeile nicht in ihre Heimatstadt dürfen müsste doch jede andere Behörde, nämlich die ihres derzeitigen Aufenthaltsortes zuständig sein - oder?

Wer weis wo das in der GWO geregelt ist?

gruß Jonas Kuckuk



Gepostet am 05.01.2011 um 16:20 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55842#post55842


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