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So, zur allgemeinen Verwirrung gebe auch ich mein Kommentar ab.

@anders: Es ist nicht erforderlich im Reisegewerbe, dass der Antragsteller selbständig ist, denn auch ein unselbständig Tätiger kann eine RGK erhalten.

Hinweisen möchte ich noch auf § 55a Abs. 1 Nr. 9 GewO, wonach dann keine RGK benötigt wird. Lebensmittel werden wohl feil geboten. Vielleicht will der Antragsteller ja nur auf nem Wochenmarkt -und immer demselben- stehen.

Schönen Gruß



Gepostet am 31.05.2006 um 12:16 von:
Benutzer: Häßler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5580#post5580


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