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Hallo Kopeiki,

wie die Unterbindung von Zahlungsströmen faktisch aussieht,
kann man seit Jahren in den USA sehen.

Viele der illegalen online-Anbieter haben daraufhin bereits von Ihren AGBs aus US-Bürger als Kunden ausgeschlossen.

Die "Hausjuristen" durften sich auch mit internationalen Haftbefehlen aus den USA beschäftigen und sind nicht siegreich hervorgegangen.


Und die Durchsetzung des Geldwäschegesetzes hat nichts mit Orson Wells zu tun !


Gruß
Meike



Gepostet am 03.01.2011 um 05:03 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55695#post55695


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