Forum-Gewerberecht

» Hundezucht=Gewerbe? «

[quote][i]Original von Steffen Balzer[/i]
Hallo,

ich denke ähnlich wie Kollege Hupens. Bei der Gesetzgebung vor etlichen Jahrzehnten war der Begriff Viehzucht anders zu werten als heute. Vor 80 Jahren war Vieh ein gäniges Wort und bezog sich auf Haustiere, Herdentiere, Nutztiere etc. In den letzten Jahrzehnten wurde halt mehr im Wortlaut unterschieden und der Begriff Vieh geriet mehr in die Agrar- und Landwirtschaftssparte.
Nichtsdestotrotz ist nicht das einzelne Wort mit seiner heutigen Bedeutung zu beurteilen, sondern die Intention des Gesetzgebers. Diese sagt nunmal -ob wir es wollen oder nicht- Tierzucht ist als Nichtgewerbe einzustufen.

Mfg, Steffen Balzer[/quote]

Auch dir ein herzliches Hallo werter Kollege...

Es war und ist nicht die Intention des Gesetzgebers, sondern ausschließlich die Meinung des Hanseatischen OLG aus dem Jahre 1930, der sich mangels einer Problematisierung (wie wir sie hier beispielhaft führen) viele Autorenmeinungen einfach angeschlossen haben...

... die Methodik der Rechtsanwendung verlangt neben der grammatischen, rechtssystematischen und teleologischen u. a. auch die [u]historische[/u] Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe... und deshalb muss man sich auch mit den Begrifflichkeiten gestern und heute auseinandersetzen...

Ich hoffe, dass einige Mitglieder dieses Forums ihren Einfluss geltend machen, um dieses Problem erneut in den BLA zu bringen...

... vielleicht gelingt es ja, eine moderne zeitangemessene Auslegung zu bekommen, die dem Wesen der GewO auch dienlich ist...



Gepostet am 30.12.2010 um 12:07 von:
Benutzer: Bornhöft
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55635#post55635


Beitrags-Print by Breuer76