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Hallo,

ich denke ähnlich wie Kollege Hupens. Bei der Gesetzgebung vor etlichen Jahrzehnten war der Begriff Viehzucht anders zu werten als heute. Vor 80 Jahren war Vieh ein gäniges Wort und bezog sich auf Haustiere, Herdentiere, Nutztiere etc. In den letzten Jahrzehnten wurde halt mehr im Wortlaut unterschieden und der Begriff Vieh geriet mehr in die Agrar- und Landwirtschaftssparte.
Nichtsdestotrotz ist nicht das einzelne Wort mit seiner heutigen Bedeutung zu beurteilen, sondern die Intention des Gesetzgebers. Diese sagt nunmal -ob wir es wollen oder nicht- Tierzucht ist als Nichtgewerbe einzustufen.

Mfg, Steffen Balzer



Gepostet am 30.12.2010 um 11:32 von:
Benutzer: Steffen Balzer
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