Forum-Gewerberecht

» Hundezucht=Gewerbe? «

Ich finde den reinen Gesetzestext schon etwas dürftig. Vom reinen Wortlaut des § 6 („Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf (...) die Viehzucht“) würde ich schon dahin tendieren, zu sagen, dass die Zucht von Hunden der GewO unterliegt und somit eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Der Begriff „Viehzucht“ steht für mich ganz klar im Zusammenhang mit der Zucht von landwirtschaftlichem Nutzvieh. Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel etc. Aber Hunde und Vieh?

Die Kommentierungen zum § 6 sehen dann wieder ganz anders aus. So lese ich im Landmann-Rohmer unter Rand-Nr. 72 als erstes den Satz: „Unter Viehzucht fällt Tierzucht im Allgemeinen.“ Das scheint eindeutig. Wenn dann als nächstes ein Urt. des Hanseatischen OLG v. 5.5.1930 zitiert wird, macht mich das schon wieder etwas stutzig. Vielleicht nicht ganz up to date? Die Bedeutung des Begriffs „Viehzucht“ dürfte sich innerhalb der letzten 80 Jahre schon ein wenig geändert haben.

Ich kann die Überlegungen des Kollegen Bornhöft schon nachvollziehen.

Wenn die Hundezucht ganz eindeutig nicht der GewO unterliegen soll, dann wäre es seitens des Gesetzgebers sicher sinnvoll, im § 6 der GewO den Begriff „Viehzucht“ zu streichen und dafür den Begriff „Tierzucht“ zu setzen. Dann wären alle Unklarheiten beseitigt.



Gepostet am 30.12.2010 um 10:52 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55626#post55626


Beitrags-Print by Breuer76