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Hallo,

es geht nicht nur um den BLA oder eine alte Gerichtsentscheidung. Es ist auch keine Frage des Begriffes der "Urproduktion", sondern der Auslegung des [B]§ 6 GewO[/B]. Wie ich bereits erwähnte, vertreten alle maßgeblichen Kommentare diese Auffassung. Gegenteilige Auffassungen kenne ich aus der gewerberechtlichen Literatur und Rechtssprechung schlichtweg nicht.
Überall, wo Gesetze auslegungsbedürftig sind, geschieht dies in der Weise, dass sich letztlich eine herrschende Meinung herausbildet. Eine einzelne Behörde kann diese nicht einfach über Bord werfen. Der Gesetzesvollzug wäre dann für den Bürger nicht mehr vorhersehbar (und damit nicht mehr rechtsstaatlich).



Gepostet am 30.12.2010 um 10:36 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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