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[quote][i]Original von Civil Servant[/i]
Das mag nach landwirtschaftsrechtlichen Maßsträbe ja stimmen, für uns aber gilt die GewO und hiernach ist die herrschende Rechtsauffassung eine andere.[/quote]

Hej hej Frank & Co.,

mein Problem ist, dass es hierzu keine "herrschende" Rechtsauffassung gibt.

Die einzige [u]echte[/u] Quelle, die [b]eure[/b] Rechtsauffassung unterstützt, stammt vom Hanseatischen OLG vom 5. Mai 1930, in der es heißt, dass die "Tierzucht im Allgemeinen unter die Viehzucht" fällt.

Ich glaube, dass die Richter in den 30er Jahren mit ihrer Entscheidung nicht die Hundezucht in der heutigen Zeit damit im Auge hatten und bedaure zutiefst, dass der BLA sich auschließlich dieser einzigen Entscheidung wortgleich angeschlossen hat.

In sämtlichen Schriften, die ich in den letzten Tagen durchgelesen habe, ist bei der gewerberechtlichen Betrachtung der [u]Viehzucht[/u] bzw. der [u]Urproduktion[/u] immer das entscheidene Merkmal gewesen, dass der Betrieb [u]mit einem landwirtschaftlichen Betrieb[/u] verbunden ist.

Das bedeutet, dass immer nur dann von Urproduktion ausgegangen werden kann, wenn sie im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes (analog Forst-, Fischwirtschaft) erbracht oder geleistet wurde.

Die Betrachtung der Begriffe Viehzucht oder Urproduktion aus landwirtschaftsrechtlicher Sicht ist deshalb nicht unüblich, wenn die Gewerbeordnung als spezielles Recht nichts oder sehr wenig über diese Begriffe aussagt. Die grammatische, systematische und teleologische Betrachtung (auch unter Zuhilfenahme der Landwirtschaftsministerien) macht hier durchaus Sinn...

Warum seid ihr eigentlich so dagegen, dass die Hundezucht ein Gewerbe im Sinne der GewO ist?

Das kann doch nicht allein an der Auffassung des BLA liegen - oder?

Was passiert eigentlich, wenn ich als Gewerbebehörde der Auffassung des BLA nicht folge und alle Hunde- und Katzenzüchter (und die selbständigen Prostituierten gleich dazu) zur Gewerbeanzeige auffordere?

Gruß



Gepostet am 30.12.2010 um 10:19 von:
Benutzer: Bornhöft
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