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Hier die erste kurze (hoffe, da kommt noch etwas mehr) Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums SH:

"Der Hund kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen als Nutztier (aber auch das ist nicht genau definiert), keinesfalls aber als landwirtschaftliches Nutztier bezeichnet werden. Er fällt damit [b][u]nicht[/u][/b] unter die landwirtschaftliche Urproduktion. Den in der Gewerbeordnung genannten Begriff Viehzucht würde ich über den Begriff Vieh erklären: im allgemeinen Sprachgebrauch ist damit das domestizierte, landwirtschaftlich genutzte Nutztier gemeint (Schweine, Rinder, Pferde,Schafe, Ziegen, Geflügel, Kaninchen). Der Begriff "Zucht" ist hier übrigens etwas irreführend; Zucht bedeutet ja eigentlich gezielte Kreuzung und Selektion. So ist zB ein Ferkelerzeuger im Sinne der Gewerbeordnung ein Viehzüchter, im züchterischen Sinne jedoch nur ein "Vermehrer".  Aus diesen kurzen Bemerkungen können Sie ersehen, dass ich Ihre Auffassung teile."

Vielleicht könntet ihr eure Landwirtschaftsministerien auch mal um Stellungnahme bitten...

Gruß

Michael



Gepostet am 30.12.2010 um 08:44 von:
Benutzer: Bornhöft
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