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    & Hallo zusammen!

Ich schließe mich dem Kollegen Wiesemeier an. Tatsächlich taucht wohl (auch wir hatten kürzlich einen vergleichbaren Fall) der Begriff "gewerbliche (Hunde)zucht" im Tierschutzgesetz auf. Ein gewerblicher Züchter benötigt eine entsprechende Erlaubnis nach TierSchG.
Ähnlich wie Kollege Wiesemeier denke ich auch, dass hier die Begriffe vermischt werden.
Geschickter wäre es gewesen, hätte der Gesetzgeber z.B. die Formulierung "gewerbsmäßig" benutzt, dann wäre es wohl deutlicher.

Ich denke, anders als Kollege Bornhöft, dass es nicht um die Nutzung der Erzeugnisse gehen darf. Zu betrachten ist meiner Ansicht nach die Entstehung. Und die ist bei der Haustierzucht gleich zur Nutztierzucht, sprich im biologischen Prozess vom Menschen nur minimal beeinflussbar (auch bei künstlicher Befruchtung z.B. bei Kühen), da die Entstehung des Jungtieres / der Jungtiere letztlich nicht weiter beeinflusst werden kann, als z.B. durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen. Auch der Viehzüchter errichtet einen Stall. Der eigentliche Prozess der Wertschöpfung wird damit (anders als im Handwerk oder bei Dienstleistern oder auch der Industrie) nicht von der Arbeitskraft (des Menschen) erbracht.

Insgesamt wird der Begriff der Urproduktion meiner Ansicht nach immer mit dem primären Sektor gleichzusetzen sein. Vgl.: [URL=http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftssektor]http://de.wikipedia.org
/wiki/Wirtschaftssektor[/URL]

Gruß
Michael



Gepostet am 27.12.2010 um 14:16 von:
Benutzer: MGruenn
Der Original-Beitrag :
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