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 Moin  ,

ich selbst tendiere dazu meinem Vorredner zuzustimmen.
Auch das "Startercenter NRW" sieht unter dem Punkt "Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere)" eine gewerbliche Anzeigepflicht vor.

Und einen Welpen, der an eine Privatperson verkauft wird (welche selber nicht Landwirt ist) sehe ich nicht als landwirtschaftliches Nutztier an.

Mal schauen, wem noch was einfällt.

Gruß...
der Firemage  smile  



Gepostet am 27.12.2010 um 14:09 von:
Benutzer: Firemage
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55560#post55560


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