Forum-Gewerberecht

» Ausübung eines Handwerks im Reisegewerbe «

 seufz   , aber das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Es freut mich, dass ich die Thematik Handwerk- und Reisegewerbe richtig dargestellt habe. Mir ist klar, dass dies nur eine Darstellung "so wäre es richtig" sein kann.

Mein Aufsatz ist für den Fall gedacht, dass sich jemand nach der Rechtslage erkundigt, oder die "Reisefriseurin" oder der "Schnellmaurer" bei der unerlaubten Handwerkstätigkeit erwischt wird. Wir können nur dann richtig argumentieren, wenn wir uns auskennen und von Einwänden nicht aus dem Konzept gebracht werden. Nichts ist schlimmer als der Vorwurf "Die kennen sich selber nicht aus".

Aus diesem Grund halte ich die Kenntnis der "reinen Lehre" für wichtig, auch wenn die Praxis manchen Kompromiss erfordert oder die Durchsetzung des Rechts gegenüber Unwilligen manchmal fast unmöglich ist. Fechtkampf  

    ich mach jetzt  Feierabend   . Heute Abend  Gitarre       Blueskonzert mit Pete York, ehemals Drummer bei der Spencer Davis Group. Es gibt auch ein Leben nach dem Gewerberecht.



Gepostet am 30.05.2006 um 17:56 von:
Benutzer: Ingolstadt
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