Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von Clemens Bettermann[/i]
ich frage mich jedoch,
reicht die Anzeige des stehenden Gewerbes aus, oder benötigt der Geschäftsführer der GmbH als natürlicher Vertreter der GmbH zusätzlich eine Reisegewerbekarte?
Clemens Bettermann[/quote]

Er benötigt nur dann eine Reisegewerbekarte, wenn er sich auch selbst "in eigener Person" im Reisegewerbe betätigt (also selbst Brot verkauft).

Die Frage, ob ein Gewerbetreibender, für den ein "unselbständig tätiger Reisegewerbekarten-Inhaber" tätig werden will, ein Gewerbe angezeigt hat oder nicht, ist im übrigen losgelöst von der Reisegewerbekartenerteilung für den "unselbständig Tätigen" zu betrachten.

Also auf den Fall bezogen: Die GmbH muss nur ihre Niederlassung anzeigen.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 30.05.2006 um 17:07 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5552#post5552


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