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Hallo aus Werl,

@ Rene Land,
 Danke  
ich frage mich jedoch,
reicht die Anzeige des stehenden Gewerbes aus, oder benötigt der Geschäftsführer der GmbH als natürlicher Vertreter der GmbH zusätzlich eine Reisegewerbekarte?

Nochmals

schönen  Feierabend  

Clemens Bettermann



Gepostet am 30.05.2006 um 16:43 von:
Benutzer: Clemens Bettermann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5549#post5549


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