Forum-Gewerberecht

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Hallo nach Werl,

der GmbH kann für diese Tätigkeit keine Reisegewerbekarte erteilt werden, da sie nicht "in eigener Person" tätig werden kann. (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO mit Kommentierung).

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 30.05.2006 um 16:16 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5543#post5543


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