Forum-Gewerberecht

» Ausübung eines Handwerks im Reisegewerbe «

Herr Kirchhammer,
es ist alles richtig, was Sie sagen. Das Problem ist, daß die unabhängigen Handwerker sich auf den Standpunkt stellen, "beweise erstmal, daß das kein Reisegewerbe ist". Damit kommen die durch. Das Anzweifeln der Möglichkeit, ein bestimmtes (Minder)Handwerk als Reisegewerbe zu betreiben, reicht leider nicht. Problematisch ist halt, daß der zeitliche Zusammenhang zwischen Werbung und Erteilung eines Auftrages und dessen Erfüllung von der Rechtsprechung mittlerweile großzügig gesehen wird. Darauf wird gar gewaltig rumgeritten und letztlich ist es eine Beweisfrage, ob ein Handwerker die Reisegewerbekarte mißbräuchlich verwendet. An dieser Fragestellung sind wir kläglich gescheitert.
Im Prinzip muß die Reisegewerbekarte erstellt werden, solange sonst nichts dagegen spricht. Um der Gefahrenabwehr Rechnung zu tragen, haben wir zumindest den Ausbildungsnachweis zur Friseurin verlangt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer



Gepostet am 30.05.2006 um 16:14 von:
Benutzer: Schwarzer
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