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Hallo aus Werl  smile  ers mal,

bei uns beabsichtigt ein Bäckereibetrieb, welcher in Rechtsform einer GmbH geführt wird, durch einen Angestellten bei verschiedenen Veranstaltungen, Märkten etc. aus einem mobilen Holzbackofen Brot zu verkaufen.

Mir ist klar, dass der jeweils tätige Mitarbeiter einer Angestellten- Reisegewerbekarte bedarf.

Muß die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, auch im Besitz einer Reisgewerbekarte sein oder reicht die Anmeldung des stehenden Gewerbes aus? Kopfkratz  

Schönen  Feierabend  wünscht

Clemens Bettermann



Gepostet am 30.05.2006 um 16:03 von:
Benutzer: Clemens Bettermann
Der Original-Beitrag :
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