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» Sportwettenmonopol bleibt in Deutschland weiter erhalten «

[quote][i]Original von schlüterkarl[/i]
Private Sportwetten werden vor allem unter dem Vorwand verboten, die Spielsucht bekämpfen zu wollen. Aber die Länder selbst betreiben ihrerseits Spielcasinos mit Roulette und Black Jack. Und um die Automaten-Salons, die wir in den Städten fast an jeder Ecke sehen, kümmert sich überhaupt jemand. Mehr Doppelmoral geht ja nun nicht...[/quote]
[b]Über Doppelmoral spricht man immer nur dann, wenn man nicht auf der Seite der Nutznießer und Lobbyisten steht! [/b]

[b]Offenbar erkennen nun aber auch die letzten Lobbyisten und Nutznießer, dass es sich beim deutschen Glücksspiel um ein ganz normales konzessioniertes Gewerbe handelt und die politischen Dauergeschenke durch barmherzige und halbherzige Regelungen oder willkürliche Ausnahmeregelungen nicht mehr dauerhaft das monopolistische Geschenk sichern.[/b]

[b]Und wenn es um ihren persönlichen Besitzstand oder die Versorgungsposten geht, dann kommt sicherlich auch noch die Forderung nach einem klaren „Nationales Glücksspielrecht ohne Ausnahmen jeglicher Art“[/b]!

[b]Endlich klare Regelungen in Art und Form? Endlich Rechtsicherheit in einem ganz normalen Gewerbe? Oder was soll der Bericht sonst noch aussagen?[/b]

[b]Ein möglicher "Vorbote" mit bestehender Sonderregelung über Recht und Ordnung?[/b]

[quote] [size=14][b]Grundsatzurteil zum Glücksspiel erzwingt konsequentes Konzessionssystem [/b][/size]

Berlin, 29. November 2010.

Zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 erklärt Martin Reeckmann, Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS):
[b]Das Bundesverwaltungsgericht hat verbindlich bestätigt, dass eine Begrenzung des Glücksspiels nur durch eine [size=14]widerspruchsfreie Regulierung[/size] zulässig ist, die alle Regulierungsstufen und den gesamten Glücksspielmarkt umfassen muss. Das ist am besten möglich durch ein konsequentes Konzessionssystem für alle Glücksspiele.[/b]

Die Urteile des obersten Verwaltungsgerichts in Leipzig machen deutlich, dass der unabweisbare Regulierungsbedarf für Glücksspiele einheitlich erfolgen muss. Die bestehende Gesetzeslage in Bund und Ländern hat eine wilde Mischung aus Monopol (Lotto und Sportwetten), Totalverbot (Internet) und [b]Gewerbefreiheit[/b] (gewerbliches Automatenspiel) beschert, was nicht als widerspruchsfreie Regulierung bezeichnet werden kann. Anstelle dieses Wildwuchses mit seinen negativen Folgen für Verbraucherschutz und Fiskus ist ein konsequentes Konzessionssystem für alle Glücksspiele einzuführen, wie es bereits für Spielbanken besteht. Eine Ausnahme hiervon ist für bestimmte staatliche Lotterien vorzusehen.

Eine vernünftige Regulierung des Glücksspiels ermöglicht die Kanalisierung des Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen, also in begrenzte und mit Auflagen versehene Angebote unter effizienter Aufsicht, ausgerichtet an den Zielen der Kanalisierung, der Betrugsbekämpfung und der Suchtprävention. Gleichklang der Schutzniveaus erreicht man durch Begrenzungen dort, wo sie fehlen, und Öffnungen dort, wo sie zur Kanalisierung erforderlich sind. Das Konzessionssystem für private und staatliche Spielbanken hat sich seit Jahrzehnten bewährt und steht beispielhaft für eine verantwortungsbewusste Glücksspielregulierung – es ist Ausgangspunkt für eine abgestufte zukunftsfähige Glücksspielregulierung in allen Bereichen.

[b]Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)[/b]
Der BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 35 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).

Sitz des BupriS ist Berlin.

Vorstandsvorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).

2,9 Mio. Gäste haben 2009 die 36 privaten Spielbanken besucht.

Die Spielbanken im BupriS erzielten 2009 einen Bruttospielertrag in Höhe von 264,7 Mio. Euro. Hiervon wurden dem Fiskus 147 Mio. Euro in Form von Abgaben und [b]Steuern[/b] bereitgestellt.

In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen:
Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG;
Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG;
Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG;
Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG;
Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG;
Ostsee Spielbanken GmbH & Co. KG;
Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG;
Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH & Co. KG;
Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH & Co. KG;
Spielbank Niedersachsen GmbH;
Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG

Quelle: Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)
veröffentlicht am: 29.11.2010 10:38

Gefunden bei:isa
[/quote] Eine These mit einer Ergänzung ist wohl die richtige Voraussetzung für eine künftige Rechtssicherheit im deutschen Glücksspielrecht:

[b]"Eine vernünftige Regulierung des Glücksspiels ermöglicht die Kanalisierung des Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen, aber nur dann wenn ein - Nationales Glücksspielrecht ohne Ausnahmen gleich welcher Art - unter der Berücksichtigung des Artikel 3 des Grundgesetzes erfolgt!"[/b]



Gepostet am 19.12.2010 um 14:01 von:
Benutzer: anders
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