Forum-Gewerberecht

» Ausübung eines Handwerks im Reisegewerbe «

Liebe Kollegen/Innen,
das FriseurHandwerk war früher auch nur denjenigen im Reisegewerbe untersagt, die nicht die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllten, also keinen Meistertitel oder vergleichbare Qualifikation hatten. Hintergrund war u.a. die gefährliche Chemie zur Behandlung der Haare. Mittlerweile kriegt man in jedem gut sortierten Supermarkt Farbe und Dauerwellen. Wenn dann eine solche Vorschrift bewußt geändert wird, heißt es doch, dass es jetzt (im Reisegewerbe) ausdrücklich erlaubt ist.

In diesem Falle kommt es nun nur darauf an, ob denn die Tätigkeit tatsächlich im Reisegewerbe ausgeübt wird, denn im stehenden Gewerbe gehört es zu den Handwerken der Anlage A, also zu den zulassungspflichtigen Handwerken.
Darüber wachen im Lande Schleswig-Holstein die Handwerkskammern mit ihren bei den Kreishandwerkerschaften angegliederten Außendienstmitarbeitern und die Kreise, kreisfreien Städte und Städte mit mehr als 20.000 Ew..
Wenn mir soetwas bekannt gegeben würde, wäre ich schon da hinterher und habe wegen vergleichbarer Tatbestände schon so manch ein Bußgeld festgesetzt.
Also: Hinweis an die zuständige Verfolgungsbehörde (hier also die Kommune), denn die FKS haben in unserem Bundesland für Handwerks- und Gewerberecht nicht so viel über...



Gepostet am 30.05.2006 um 14:08 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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