Forum-Gewerberecht

» Ausübung eines Handwerks im Reisegewerbe «

Also:

warum die Tätigkeit nur auf einem Volksfest möglich sein soll, entzieht sich meinem Verständnis.

Warum sollte es kein Reisegewerbe sein, wenn ich in einem Altersheim von Tür zu Tür gehe und die Bewohner frage, ob ich die Haare machen soll?

Anders ist sicherlich zu betrachten, wenn ich auf Bestellung arbeite und/oder entsprechende Werbung mache.



Gepostet am 30.05.2006 um 13:36 von:
Benutzer: pmcolonia
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5529#post5529


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