Forum-Gewerberecht
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leicht bekleidet bei dem Wetter ... brrrr...
Das Bauamt ist natürlich Anlaufstelle Nr. 1
Dann kann die Gewerbeanzeige entegegen genommen werden.
Gepostet am 13.12.2010 um 11:05 von:
Benutzer: m.schiller
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55105#post55105
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