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 Moin   aus Rheinhessen,
deine Frage auf die notwendige Zahl der Toilettenanlagen müsste Dir die zust. Sachbearbeiterin unter Verweis auf die entsprechenden hessischen Bestimmungen beantworten können.
In Rheinland-Pfalz (falsche Rheinseite für Dich) wäre das in § 8 GastVO (Gaststättenverordnung)geregelt. Bei einem Lokal von 50 qm Größe wären von uns als Gaststätenbehörde ein Sitz-WC f.Damen, eines für Herren und zwei Urinale zu fordern.
Im übrigen unabhängig von der Bereitstellung von Sitzgelegenheiten.



Gepostet am 02.12.2010 um 15:53 von:
Benutzer: Rheinhesse
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