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» Unbedenklichkeitsbescheinigung Preisskat GS 2/G «

Ist alles goldrichtig, was der Kollege Kirchhammer schreibt. Genauso haben wir's auch gemacht.
Mit der Antragstellung hapert es aber leider oft, da mussten wir den Veranstaltern erst einen "Anstoß" geben.
Die Befristung, die als Nebenbestimmung nach § 33 d Abs. 1 S. 2 ausdrücklich zugelassen ist, orientiert sich in der Regel immer an der Geltungsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung, es sei denn, der Antragsteller beantragt die Erlaubnis für einen kürzeren Zeitraum oder es liegt ein sonstiger Anlass hierfür vor.

Schöne Grüße
A. Thien



Gepostet am 29.05.2006 um 14:47 von:
Benutzer: Antonia Thien
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